Volksinitiative Stadt Kriens

Über 1100 gültige Unterschriften

Am 20.11.2024 konnten Mitglieder des Initiativkomitees Ein- und Umzonung / Überbauung Weinhalde der Stadtkanzlei Kriens 1130 gültige Unterschriften übergeben.

  • Alle Vorstände der bürgerlichen Parteien in Kriens (Die Mitte, FDP, SVP) und deren Jungparteien (Junge Mitte, Jungfreisinnige, Junge SVP) unterstützen die von den Liberalen Seniorinnen und Senioren lancierte Initiative
  • Über 80 Personen wirken im Unterstützungskomitee mit
  • Innerhalb kurzer Zeit konnten 1130 Unterschriften gesammelt werden

 



Schandfleck…


…oder wertvoller Wohnraum?


«Weinhalde» vor der 2. Lesung im Einwohnerrat

Mit über 1100 gültigen Unterschriften wurde die Volksinitiative Ein- und Umzonung / Überbauung Weinhalde am 20. November 2024 eingereicht. Das Unterstützungskomitee zählt über 80 Krienserinnen und Krienser. Sämtliche bürgerlichen Parteien in Kriens (Die Mitte, FDP, SVP) inklusive deren Jungparteien (Junge Mitte, Jungfreisinnige, Junge SVP) haben die von den Liberalen Seniorinnen und Senioren lancierte Initiative tatkräftig unterstützt und beim Sammeln der Unterschriften mitgeholfen. So konnten innerhalb kürzester Frist 1130 Unterschriften gesammelt werden. Ein klares Bekenntnis dafür, dass der Schandfleck an der Weinhalde beseitigt und dort eine hochwertige und dem Terrain angepasste Überbauung nach ökologischen Standards realisiert werden soll. Durch die Einzonung würde eine bestehende Lücke im Siedlungsgebiet geschlossen und damit den raumplanerischen Grundsätzen einer aktiven Verdichtung nach innen Rechnung getragen.

 

Am 26. Juni 2025 wurde die Initiative im Krienser Parlament behandelt. Der Antrag des Stadtrates lautete, die Gemeindeinitiative «Ein- und Umzonung Weinhalde» für gültig zu erklären und anzunehmen. Die Initiative fordert eine Ausnahme vom geltenden Einzonungsmoratorium, um die Planung im Gebiet Weinhalde wieder anstossen zu können. Damit soll die Grundlage für die Einzonung sowie die baurechtliche Planung des Gebiets Weinhalde geschaffen werden. Ein umfassendes Rechtsgutachten von Prof. Sebastian Heselhaus stützt die Gültigkeit des Volksbegehrens. Der Einwohnerrat hat dem Antrag des Stadtrates grossmehrheitlich zugestimmt. Die 2. Lesung im Einwohnerrat findet am 25. September 2025 statt.